Market Access für Medical Apps
Wir bringen Ihre Medical App in die Erstattung
Mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) können in Deutschland erstmals digitale Gesundheitsanwendungen von den Krankenkassen erstattet werden. Hierfür müssen die Hersteller beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) einen Antrag stellen, wobei das BfArM Sicherheit, Funktionstauglichkeit, Qualität, Datenschutz und Datensicherheit prüft. Außerdem müssen positive Effekte für die Gesundheitsversorgung nachgewiesen werden. Bei positiver Prüfung erfolgt die Aufnahme in das Verzeichnis der Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) nach § 139e SGB V und die App ist erstattungsfähig.
Für den Markterfolg Ihrer Medical App ist die Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis essentiell. Auf dem Weg dorthin unterstützen wir Sie umfassend bei der Antragstellung, führen vorbereitende Literaturrecherchen durch und formulieren überzeugend die Evidenz zu Ihrem Produkt.